Wir sind auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig. Mit unseren Mandanten definieren wir ein gemeinsames Verteidigungsziel und verfolgen dieses konsequent gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht.
Eigentums- und Vermögensdelikte richten sich gegen fremdes Vermögen oder seine Bestandteile. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt eine Vielzahl von Eigentums- und Vermögensdelikten. Zu den Eigentumsdelikten gehören z.B.:
Zu den Vermögensdelikten gehören unter anderem:
Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst die Strafbarkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und Drogen. Als illegale Betäubungsmittel gelten alle natürlichen (Cannabis, Pilze, Opium etc.) und künstlichen Substanzen (Pepp, LSD, Ecstasy, Heroin, Amphetamin etc.).
Das Jugendstrafrecht ist das Strafrecht für Beschuldigte zwischen Kindheit und Erwachsenenalter:
Hinsichtlich Kapitalstrafsachen handelt es sich um die Verteidigung bei besonders schweren Straftaten.
Straftaten gegen das Leben
Hierunter werden Kapitalverbrechen, u.a. Totschlag, Mord und Körperverletzung mit Todesfolge sowie fahrlässige Tötung gefasst.
In Abgrenzung zu einem Totschlag liegt ein Mord dann vor, wenn eines der sogenannten Mordmerkmale des § 211 StGB erfüllt ist.
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
sind die Körperverletzungsdelikte der §§ 223 ff. StGB.
Straftaten gegen die körperliche Bewegungsfreiheit
Hierunter versteht das Gesetz Delikte, wie die Freiheitsberaubung, den erpresserischen Menschenraub und die Geiselnahme. Das Gesetz sieht hier ein empfindliches Strafmaß vor.
Auch dem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer kann ein Fehler unterlaufen und hat mitunter gravierende Folgen für seinen Führerschein. Neben Bußgeldern können Fahrverbote, bei Straftaten aber auch Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge eines Regelverstoßes sein.
Der Vorwurf einer Sexualstraftat ist für den Beschuldigten eine besonders sensible und prekäre Angelegenheit. Oft sind die Sachverhalte strittig und es gibt ansonsten kaum objektive Beweismittel. Existiert nur die Wahrnehmung von zwei Personen, muss das Gericht die Glaubhaftigkeit der Aussagen zu bewerten. Eine kompetente Strafverteidigung ist hier gefordert.
Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist eine geringfügige Verletzung von rechtlichen Regelungen. Anders als im Strafrecht werden diese Übertretungen nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern mit Verwarnungen oder Geldbußen geahndet. Bei einem Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt auch kein Eintrag in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis.