KOMPETENZBEREICHE


Wir sind auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig. Mit unseren Mandanten definieren wir ein gemeinsames Verteidigungsziel und verfolgen dieses konsequent gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht.

Vermögens- und Eigentumsdelikte

EIGENTUMS- UND VERMÖGENSDELIKTE

Eigentums- und Vermögensdelikte richten sich gegen fremdes Vermögen oder seine Bestandteile. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt eine Vielzahl von Eigentums- und Vermögensdelikten. Zu den Eigentumsdelikten gehören z.B.:

  • Diebstahl, §§ 242 ff. StGB
  • Unterschlagung, § 246 StGB

Zu den Vermögensdelikten gehören unter anderem:

  • Betrug, §§ 263 ff. StGB
  • Untreue, 266 StGB

BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst die Strafbarkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und Drogen. Als illegale Betäubungsmittel gelten alle natürlichen (Cannabis, Pilze, Opium etc.) und künstlichen Substanzen (Pepp, LSD, Ecstasy, Heroin, Amphetamin etc.).

Betäubungsmittelstrafrecht Icon
Vermögens- und Eigentumsdelikte

JUGENDSTRAFRECHT

Das Jugendstrafrecht ist das Strafrecht für Beschuldigte zwischen Kindheit und Erwachsenenalter:

  1. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre: Hier findet das Jugendstrafrecht keine Anwendung, da Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind.
  2. Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren: In dieser Altersspanne ist das Jugendstrafrecht anwendbar.
  3. Heranwachsende: Sind Sie bei Tatbegehung im Alter von 18 bis 21 Jahre, findet Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung.


KAPITALSTRAFSACHEN

Hinsichtlich Kapitalstrafsachen handelt es sich um die Verteidigung bei besonders schweren Straftaten.

Straftaten gegen das Leben

Hierunter werden Kapitalverbrechen, u.a. Totschlag, Mord und Körperverletzung mit Todesfolge sowie fahrlässige Tötung gefasst.

In Abgrenzung zu einem Totschlag liegt ein Mord dann vor, wenn eines der sogenannten Mordmerkmale des § 211 StGB erfüllt ist.

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

sind die Körperverletzungsdelikte der §§ 223 ff. StGB.

Straftaten gegen die körperliche Bewegungsfreiheit 

Hierunter versteht das Gesetz Delikte, wie die Freiheitsberaubung, den erpresserischen Menschenraub und die Geiselnahme. Das Gesetz sieht hier ein empfindliches Strafmaß vor.

Kapitalstrafsachen
Vermögens- und Eigentumsdelikte

VERKEHRSSTRAFRECHT

Auch dem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer kann ein Fehler unterlaufen und hat mitunter gravierende Folgen für seinen Führerschein. Neben Bußgeldern können Fahrverbote, bei Straftaten aber auch Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge eines Regelverstoßes sein.

SEXUALSTRAFRECHT

Der Vorwurf einer Sexualstraftat ist für den Beschuldigten eine besonders sensible und prekäre Angelegenheit. Oft sind die Sachverhalte strittig und es gibt ansonsten kaum objektive Beweismittel. Existiert nur die Wahrnehmung von zwei Personen, muss das Gericht die Glaubhaftigkeit der Aussagen zu bewerten. Eine kompetente Strafverteidigung ist hier gefordert.

Sexualstrafrecht Icon
Strafverteidigung

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist eine geringfügige Verletzung von rechtlichen Regelungen. Anders als im Strafrecht werden diese Übertretungen nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern mit Verwarnungen oder Geldbußen geahndet. Bei einem Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt auch kein Eintrag in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei SEIFERT auf und informieren Sie sich darüber, wie wir Ihr rechtliches Problem zusammen angehen können.

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